Rechtsprechung
OVG Sachsen, 21.09.2012 - 3 A 951/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsVwZG § 3; ZPO a F § 181
Die Berfung auf die Unwirksamkeit einer öffentlichen Zustellung kann im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein (Im Anschluss an BGH, Beschl. v. 28. April 2008, NJW-RR 2008, 1310). - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 17.06.2010 - 5 K 481/08
- OVG Sachsen, 21.09.2012 - 3 A 951/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …
Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2012 - 3 A 951/10
In diesem Sinn ist das Verwaltungsgericht nicht von der von dem Kläger zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18. April 1997, BVerwGE 104, 301) abgewichen. - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2012 - 3 A 951/10
2 1. Ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2007 - 3 B 197/07 - BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458). - BGH, 28.04.2008 - II ZR 61/07
Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit einer öffentlichen …
Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2012 - 3 A 951/10
5 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 28. April 2008, NJW-RR 2008, 1310) kann die Berufung auf die Unwirksamkeit einer öffentlichen Zustellung im Einzelfall rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich sein. - BFH, 19.10.2010 - I B 18/10
Folgen einer Unterbrechung des Verfahrens für Entscheidungen des Gerichts
Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2012 - 3 A 951/10
Nachdem der Bundesfinanzhof (Beschl. v. 28. Dezember 2010 - I B 18/10 -, juris) das erstinstanzliche Urteil aufgehoben hatte, weil das Finanzgericht von der Rechtmäßigkeit der öffentlichen Zustellung von Steuerbescheiden in der auch hier streitgegenständlichen Zeit ausgegangen war, ohne sich wenigstens konkludent mit der Möglichkeit telefonischer Kontaktaufnahme zu befassen, hat das Finanzgericht mit Urteil vom 31. Januar 2012 (2 K 155/11) festgestellt, dass die Bescheide mangels wirksamer öffentlicher Zustellung nichtig sind. - OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07
Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung
Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2012 - 3 A 951/10
2 1. Ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2007 - 3 B 197/07 - BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458).